Warnung vor Fälschung eines Beschlusses des Landgerichts Köln
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass offensichtlich aus betrügerischen Absichten, eine Fälschung eines Beschlusses des Landgerichts Köln im Umlauf ist.
Dienstleistungen Testamentseröffnung und Testamentsverwahrung
Sie werden gebeten, bei Testamentshinterlegungen/-verwahrungen sowie Anträgen auf Eröffnung einer letzten Verfügung von Todes wegen (Testament) vorab einen Termin telefonisch auf der Geschäftsstelle (02461/681-0) zu vereinbaren.
