Euroscheine Quelle: Justiz-Online

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Jülich nimmt bare Einzahlungen zur Begleichung von Gerichtskosten und Geldstrafen entgegen.

Zahlungsmöglichkeiten:

bar während der Kassenstunden am Kassenschalter Zimmer 1.04 in der 1. Etage des Amtsgerichts;

bei Zahlungen aufgrund einer mit Kassenzeichen versehenen Rechnung auf die in der Rechnung aufgeführte Bankverbindung (als Verwendungszweck bitte das Kassenzeichen angeben);

bei sonstigen Zahlungen auf das Konto der Zahlstelle des Amtsgerichts Jülich


Kontoinhaber: Amtsgericht Jülich - Zahlstelle 
Geldinstitut: Postbank  Köln 
Konto-Nummer: 11333507 
Bankleitzahl: 370 100 50 
IBANDE59 3701 0050 0011 3335 07
BIC: PBNKDEFF

Diese Kontoverbindungen sind nicht für die Einzahlung von Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren zu verwenden. Diese finden Sie unter "Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen".

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass bei allen Überweisungen auf eines der vorstehenden Konten

als Verwendungszweck

a) die gerichtliche Geschäftsnummer (Aktenzeichen) angegeben werden muss und

b) das Amtsgericht Jülich zu bezeichnen ist,

da eine Zuordnung zu dem entsprechenden Verfahren sonst leider nicht möglich ist.

Einwendungen und Fragen zu einer Kostenrechnung:

Sofern Sie Fragen oder Einwendungen zu einer Kostenrechnung haben, beachten Sie bitte die Hinweis auf der jeweiligen Kostenrechnung. Dort ist angegeben, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden müssen. 


Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen:

Für Überweisungen von Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungsverfahren benutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Landeshauptkasse NRW
Geldinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
Konto-Nummer: 1474816 
Bankleitzahl: 300 500 00
IBANDE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD

Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung müssen angegeben werden:

1. der Name des Amtsgerichts "Amtsgericht Jülich"

2. das Aktenzeichen des Verfahrens, z.B. "007 K001/07"

3. das Stichwort "Sicherheit"

4. der Tag des Versteigerungstermins

Wird die Sicherheit nicht von einem Konto des Bieters selbst überwiesen (sondern beispielsweise vom Konto des Ehepartners), wird zusätzlich eine Zweckbestimmung des Kontoinhabers benötigt. Der Vordruck kann unter dem untenaufgeführten Link "Zweckbestimmung.pdf" heruntergeladen werden.

Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann von der  Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm zurück überwiesen.

  • Zweckbestimmung PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Vordruck Zweckbestimmung in Zwangsversteigerungssachen