Dem völligen Untergang der Stadt Jülich im zweiten Weltkrieg fiel auch der Vorgängerbau des jetzigen Jülicher Amtsgerichtsgebäudes zum Opfer. Am 16. November 1944 wurde es von alliierten Bombern bis auf die Grundmauern zerstört.
Das derzeitige Gebäude wurde an alter Stelle auf den Ruinen und Kellergewölben des Vorgängerbaus wiedererrichtet. Die in der Nachkriegszeit knappen Mittel und bescheidenen Ansprüche prägen bis heute den Charakter und die Bauweise des Gebäudes, das Bestandteil einer dreigeschossigen Häuserzeile in der bestehenden Wohnbebauung an der Ecke Wilhelmstraße und Dr.- Weyer- Straße im Zentrum der Stadt Jülich ist. Erst „auf den zweiten Blick“ erschließt sich das Gebäude als Sitz eines Amtsgerichts.
In den fünfziger Jahren wurde der Bau um das angrenzende Haus auf der Wilhelmstraße erweitert und für Justizzwecke eingerichtet. In dessen Untergeschoss sind das Grundbuchamt, in den oberen Geschossen Richterzimmer und die Geschäftsräume von Service-Einheiten untergebracht.
1982 wurde das Gebäude um ein Geschoss aufgestockt, um Raum für Geschäftszimmer der Mahn- und Registerabteilungen und Rechtspflegerzimmer zu schaffen. Das Gebäude wurde renoviert, neu möbiliert und die beiden Sitzungssäle für Straf- und Zivilverhandlungen im ersten Oberschoss neugestaltet.
Nach Renovierungs-, Einrichtungs- und Umbauarbeiten, die von 1999 bis 2002 notwendig wurden, um die Informationstechnik aufzunehmen, mit der das Gericht seit 2002 vollausgestattet ist, wurden 2003 die Räumlichkeiten für die Aufnahme des elektronischen Grundbuchs angepasst und ein Aufzug eingebaut