
Das Amtsgericht Jülich ist örtlich zuständig für die Gebiete der Städte Jülich und Linnich
sowie der Gemeinden Aldenhoven
, Inden
, Niederzier
und Titz
.In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben zur Zeit 89.568 Einwohner (Stand: 31.12.2010, Quelle: IT NRW).Das Amtsgericht Jülich gehört zum Bezirk des Landgerichts Aachen
. Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln
zuständig.
Zu beachten:
- Die Handelsregistersachen für das gesamte Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Jülich sind bei Amtsgericht Düren
konzentriert.
- Die Insolvenzverfahren werden zentral beim Amtsgericht Aachen
auch für den Amtsgerichtsbezirk Jülich bearbeitet.