Das Amtsgericht Jülich ist örtlich zuständig für die Gebiete der Städte Jülich 
 und Linnich 
 sowie der Gemeinden Aldenhoven 
, Inden 
, Niederzier 
 und Titz 
.In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben zur Zeit 89.568 Einwohner (Stand: 31.12.2010, Quelle: IT NRW).Das Amtsgericht Jülich gehört zum Bezirk des Landgerichts Aachen 
. Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln 
 zuständig.
Zu beachten:
- Die Handelsregistersachen für das gesamte Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Jülich sind bei Amtsgericht Düren 
 konzentriert. - Die Insolvenzverfahren werden zentral beim Amtsgericht Aachen 
 auch für den Amtsgerichtsbezirk Jülich bearbeitet. 
