Grundbuchauszüge:

Bei Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die entsprechende Hotline Ihres lokalen Finanzamtes.

Informationen hierzu sind zu finden unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal. Aus dem Grundbuch ergeben sich lediglich die Gemarkung, Flur, Flurstücknummer, Größe, der bzw. die Eigentümer/in sowie ggfs. das Anteilsverhältnis bei mehreren Eigentümern.

Sie werden gebeten, Grundbuchauszüge ausschließlich schriftlich -mittels des Vordrucks- zu beantragen.
Aufgrund personeller Engpässe, wird gebeten, von persönlichen und telefonischen Vorsprachen abzusehen.

Kirchenaustritt:

Ab sofort können  Termine für Kirchenaustritte ausschließlich online unter https://justiztermine.nrw.de/ oder über den obigen Button "Terminbuchung", welchen Sie oben links auf dieser Website finden, gebucht werden. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen. Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort oder bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.