Bei Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer wenden Sie sich bitte an die entsprechende Hotline Ihres lokalen Finanzamtes.

Informationen hierzu sind zu finden unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal. Aus dem Grundbuch ergeben sich lediglich die Gemarkung, Flur, Flurstücknummer, Größe, der bzw. die Eigentümer/in sowie ggfs. das Anteilsverhältnis bei mehreren Eigentümern.

Sie werden gebeten, Grundbuchauszüge ausschließlich schriftlich -mittels des Vordrucks- zu beantragen.
Aufgrund personeller Engpässe, wird gebeten, von persönlichen und telefonischen Vorsprachen abzusehen.