Das Amtsgericht Jülich ist örtlich zuständig für die Gebiete der Städte Jülich und Linnich sowie der Gemeinden Aldenhoven , Inden , Niederzier und Titz .In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben zur Zeit 89.568 Einwohner (Stand: 31.12.2010, Quelle: IT NRW).Das Amtsgericht Jülich gehört zum Bezirk des Landgerichts Aachen . Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln zuständig.
Zu beachten:
- Die Handelsregistersachen für das gesamte Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Jülich sind bei Amtsgericht Düren konzentriert.
- Die Insolvenzverfahren werden zentral beim Amtsgericht Aachen auch für den Amtsgerichtsbezirk Jülich bearbeitet.