Übersichtskarte des Landgerichtsbezirks Aachen

Das Amtsgericht Jülich ist örtlich zuständig für die Gebiete der Städte Jülich externer Link, öffnet neues Browserfenster und Linnich externer Link, öffnet neues Browserfenster sowie der Gemeinden Aldenhoven externer Link, öffnet neues Browserfenster, Inden externer Link, öffnet neues Browserfenster, Niederzier externer Link, öffnet neues Browserfenster und Titz externer Link, öffnet neues Browserfenster.In diesem räumlichen Zuständigkeitsbereich leben zur Zeit 89.568 Einwohner (Stand: 31.12.2010, Quelle: IT NRW).Das Amtsgericht Jülich gehört zum Bezirk des Landgerichts Aachen externer Link, öffnet neues Browserfenster. Als Mittelbehörde ist das Oberlandesgericht Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster zuständig.

Zu beachten:

  • Die Handelsregistersachen für das gesamte Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Jülich sind bei Amtsgericht Düren externer Link, öffnet neues Browserfenster konzentriert.
  • Die Insolvenzverfahren werden zentral beim Amtsgericht Aachen externer Link, öffnet neues Browserfenster auch für den Amtsgerichtsbezirk Jülich bearbeitet.

 

Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Aachen mit den dazugehörigen Städten und Gemeinden