Auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörden befasst sich diese Abteilung mit der zwangsweisen Unterbringung von Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere gefährden:
Bei jeden ordentlichen Gericht wird eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Diese Zahlstelle ist den Postgiroverkehr angeschlossen und für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig.
Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Jülich wohnen, können Sie hier unter Vorlage des gültigen Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Für die Entgegennahme des Kirchenaustritts durch das Amtsgericht ist eine Gebühr in Höhe von 30 Euro fällig.